Netzwerk bekennender Christen Pfalz zur Werbung für Abtreibung

Erklärung zu Kirchenpräsidentin Wüst und § 219a

Verwundert und tief betroffen mussten wir als NbC und darüber hinaus viele Christen der Evangelischen Kirche der Pfalz zur Kenntnis nehmen, dass sich Kirchenpräsidentin Dorothee Wüst und Tanja Gambino, die Leiterin des Referats Offene Sozialarbeit beim Diakonischen Werk, wohlwollend zur geplanten Aufhebung des Werbeverbots für die Tötung ungeborener Kinder äußerten.

 

Hätten die beiden Damen dies als Privatpersonen getan, so hätten sie damit ein persönliches Votum abgegeben. Da sie dies aber in ihren leitenden Funktionen in Kirche und Diakonie taten, sehen wir darin einen Missbrauch ihrer kirchenleitenden Amtsautorität.

 

Wir geben Kirchenpräsidentin Wüst recht, wenn sie erklärt, dass es dringend nötig ist eine Debatte zu führen „wie wir Bedingungen herstellen können, die es Frauen leichter machen, ihr Kind auszutragen - auch unter widrigen Bedingungen“.

 

Der vorgeschobene Grund für ihre Erklärung zur geplanten Aufhebung des Werbeverbotes, dass Frauen zu wenig Informationen zur Abtreibung hätten, entspricht nicht der Wirklichkeit. Vor jeder legalen Abtreibung muss zwingend ein Beratungsgespräch geführt werden.

 

Das noch bestehende Werbeverbot für Abtreibungen (§219a), als Gegensatz zu einer Debatte über unglückliche soziale oder gesellschaftlichen Bedingungen für Schwangere, zu konstruieren, ist ein unzulässiges demagogisches Mittel in der Diskussion. 

 

Dass es jetzt möglich werden soll, dass Abtreibungsärzte werbend ihre Abtreibungen im Internet anbieten und die genutzten Methoden empfehlen, ist ein moralisches Versagen der Regierung.

 

Während sich der Bevollmächtigte Vertreter der EKD bei der Bundesregierung Prälat Martin Dutzmann oder auch der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz Bischof Georg Bätzing gegen die zu erwartende Freigabe der Werbung für die Tötung Ungeborener äußerten, geht unsere Landeskirche einen moralisch bedauernswerten falschen Weg. Er ist vor der Öffentlichkeit und vor Gott unverantwortlich. „Es kann doch nicht sein, dass für die rechtswidrige Vornahme einer Abtreibung (Urteil des Bundesverfassungsgerichts) geworben werden soll.“

 


Ärzte, Richter und Rendite

30 Jahre Embryonenschutzgesetz: Reproduktionsmediziner wollen dessen Liberalisierung

Der Journalist und Buchautor Jürgen Liminski zeigt auf, dass ohne Embryonenschutz unzählbar viele Menschen getötet werden und die natürliche Familie als Schöpfungsordnung Gottes zerstört werden soll.

Erstveröffentlichung in Junge Freiheit, 2/2021, 8. Januar 2021


Höchstes Gericht hat Recht gesprochen

Bundesverband Lebensrecht begrüßt polnisches Urteil zur Abtreibung

Berlin/Warschau (idea) – Der Bundesverband Lebensrecht (Berlin) hat die Entscheidung des höchsten polnischen Gerichts begrüßt, wonach Abtreibungen von unheilbar kranken Föten verfassungswidrig sind. Die seit 1993 geltende Gesetzeslage, die Schwangerschaftsabbrüche in diesen Fällen zulässt, verletze die Menschenwürde ungeborener Kinder, entschieden die Verfassungsrichter in Warschau. Damit sind Abtreibungen in Polen künftig nur noch legal, wenn die Gesundheit der Mutter gefährdet ist oder die Schwangerschaft das Ergebnis einer Straftat ist.

 

Vorsitzende Linder: Menschenwürde gilt auch für schwerkranke Ungeborene

Wie die Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht, Alexandra Linder (Weuspert/Sauerland), der Evangelischen Nachrichtenagentur idea sagte, haben die Verfassungsrichter mit ihrer Entscheidung deutlich gemacht, dass „die Menschenwürde von Lebensbeginn an garantiert und geschützt“ sei. Das gelte auch für Kinder mit schweren Krankheiten.

Linder räumt ein, dass die Entscheidung, Abtreibungen bei solchen Kindern zu verbieten, aus Sicht der Mütter auf den ersten Blick nach brutalem „Gebärzwang“ klinge. Doch dieser Eindruck sei falsch: „Kinder im Mutterleib, bei denen solche Behinderungen festgestellt werden, sind meistens schon älter, was eine Spätabtreibung mit Tötung des Kindes und anschließender eingeleiteter Totgeburt bedeutet.“ Das sei für die Eltern eine „grauenvolle Erfahrung“.

Eltern, die sich in solchen Fällen dafür entschieden, das Kind auszutragen, müssten zwar ebenfalls mit dem Tod ihres Kindes oft schnell nach der Geburt zurechtkommen, aber es gebe einen Unterschied. Linder: „Laut Aussagen Betroffener sind sie froh, sagen zu können: Unser Kind ist gestorben, aber wir haben es nicht töten lassen.“

Hinzu komme, dass offenbar die meisten Kinder in Polen aufgrund einer Trisomie-21-Diagnose (Downsyndrom) abgetrieben würden. Dabei sei diese genetische Besonderheit in den meisten Fällen nicht tödlich, und die sich daraus ergebenden Krankheiten seien oft gut behandelbar.

 

Nur wenige registrierte Abtreibungen in Polen

Polen hatte von 1956 bis 1993 ein liberales Abtreibungsgesetz. Frauen in „schwierigen Lebensbedingungen“ war ein Schwangerschaftsabbruch erlaubt. In den 1980er Jahren wurden bis zu 140.000 Abtreibungen pro Jahr verzeichnet. Nach Inkrafttreten des heutigen Gesetzes für „Familienplanung, Schutz des menschlichen Fötus und Bedingungen für erlaubte Abtreibung“ gab es zunächst nur noch sehr wenige registrierte Abtreibungen.

2015 wurden mit 1.040 Schwangerschaftsabbrüchen erstmals mehr als 1.000 gemeldet. Seither hat sich die Zahl nach Angaben von Lebensrechtlern kaum verändert. Zum Vergleich: In Deutschland werden jährlich rund 100.000 Abtreibungen registriert.


Feministisch-antifaschistische Gewalt gegen Lebensschützer

Anschlag auf Beratungszentrum in Berlin

Abtreibungsbefürworter, die sich selbst „Pro Choice“-Bewegung nennen, sprechen gern und viel über Entscheidungsfreiheit, Selbstbestimmung und Neutralität. Wofür diese Bewegung wirklich steht, haben wir heute Morgen hautnah erlebt.

Lesen Sie den ganzen Bericht HIER


"Marsch für das Leben" in Berlin

Jährlich 100.000 Abtreibungen sind ein Skandal


Ich durfte nicht Vater werden

Peter Eilichmann kann ein Ereignis nicht vergessen: 1991 entschied seine damalige Verlobte gegen seinen Willen, das gemeinsame Kind abzutreiben.

Vielen Dank an idea für die Erlaubnis zur Veröffentlichung. Wie wäre es mit einem Abo von ideaSpektrum?

Nähere Infos hier ...


Freie Beratungswahl für Schwangere in Not

"Pro Choice" oder Pro Femina?

Seltsame Zeiten: Journalistinnen geben sich in unserer Beratung selbst als Schwangere aus, weil ...

 

Hier ist nachzulesen, mit welchen Methoden Schwangere und damit ihre ungeborenen Kinder bedrängt werden.

 

Quelle: https://www.1000plus.net/


Prof. Dr. Manfred Spieker

"Nur nicht vom Kind reden" - Der Marsch für das Leben und die Strategien

In Zeitungen, Rundfunk- und TV-Sendern findet der jährliche Marsch für das Leben in Berlin zwar nach wie vor nicht die Aufmerksamkeit, die seiner Bedeutung angemessen wäre. Seine Gegner registrieren jedoch mit großer Aufmerksamkeit und wachsender Sorge sein unverdrossenes Auftreten, seine wachsende Teilnehmerzahl, seine internationale Vernetzung sowie die Argumente der ihn tragenden Lebensrechtsbewegung. Diese Gegner, überwiegend Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Antifaschistischen Pressearchivs und Bildungszentrums Berlin (apabiz e.V.), haben in mehreren Büchern in den vergangenen Jahren ihre Sorgen dokumentiert und strategische Überlegungen präsentiert, „um den bedauerlicherweise gut vernetzten Abtreibungsgegner_innen und Konservativen etwas entgegensetzen zu können“ ...

 

Den vollständigen Artikel finden Sie unter https://www.gemeindenetzwerk.de/?p=16539#more-16539

Ihre Stimme für die ungeborenen Kinder, gehen Sie zum "Marsch für das Leben",

Infos unter https://www.bundesverband-lebensrecht.de/marsch-fuer-das-leben/


Kommentar

Abtreibungsgesetz von Alabama: Diese Regelung ist konsequent

Das Abtreibungsgesetz, das am Dienstag mit 25 zu 6 Stimmen im Senat des US-Bundesstaates Alabama verabschiedet wurde, ist ein Novum in der weltweiten Abtreibungsgesetzgebung. Der Text verweist in der Begründung zunächst unter anderem auf die Verfassung von Alabama (1901) und auf den Satz der amerikanischen Verfassung, dass der Mensch „gleichwertig erschaffen“ sei. Das müsse konsequenterweise für jeden Menschen von der Zeugung an gelten. Vergleichszahlen werden angeführt: Sechs Millionen ermordete Juden unter den Nazis, 2,5 Millionen Chinesen 1958, bis zu drei Millionen ermordete Kambodschaner unter den Roten Khmer. 50 Millionen Kinder seien seit 1973 – in dem Jahr hatte die Texanerin Norma McCorvey (1947–2017) unter dem Decknamen „Jane Roe“ vor dem Obersten Gerichtshof die Legalisierung von Abtreibungen erstritten – in den USA durch Abtreibung gestorben; mehr als dreimal so viele wie bei den genannten und weiteren Verbrechen gegen die Menschlichkeit zusammen. Die Abtreibungsbefürworter ignorierten die Rechte der ungeborenen Kinder, während die Wissenschaft das Menschsein dieser Kinder belege.

 

Die Frauen werden nicht bestraft

Aufgrund dessen ist Abtreibung nunmehr laut Gesetz verboten, außer bei ektoper Schwangerschaft (z. B. Eileiterschwangerschaft), bei Lebens- oder schwerster physischer Gesundheitsgefahr für die Mutter, bei schweren psychischen Problemen der Mutter, die zu ihrem oder zum Tod des Kindes führen könnten, und bei „letalen Anomalien“ des Kindes, wenn es also nicht lebensfähig ist. In allen anderen Fällen gilt Abtreibung als „felony“, als schweres Verbrechen, und wird entsprechend bestraft. Explizit steht im Gesetz, dass die Frau nicht bestraft wird, sondern derjenige, der die Abtreibung durchführt, egal mit welchen Mitteln. Entscheidend ist die Absicht, mit diesen Mitteln eine Abtreibung herbeizuführen. Da die meisten Frauen in einer Notlage sind, ist diese Regelung konsequent, und es geht bei dieser Bestrafungsregelung natürlich auch um den Aspekt der Gewinnabsicht von Abtreibungseinrichtungen.

 

Alle Kinder sind gleichwertig

Bisher galt, wenn Abtreibung verboten war, als gängige Ausnahme neben den hier berücksichtigten Situationen auch die Vergewaltigung. Dieser Punkt wird in dem Alabama-Gesetz nicht erwähnt. Für das Lebensrecht der Kinder ist das zunächst einmal konsequent, denn auch diese Kinder sind gleichwertig und dürfen nicht nach anderen Maßstäben ihr Leben behalten oder verlieren als alle anderen Kinder.

 

Trauma einer Vergewaltigung kann nicht durch eine Abtreibung verarbeitet werden

Für die Mütter in dieser Situation ist eine Schwangerschaft eine weitere schwere Belastung. Das Trauma einer Vergewaltigung kann durch eine Abtreibung jedoch nicht rückgängig gemacht oder verarbeitet werden. Möglicherweise kommt sogar ein weiteres Trauma für die Frau hinzu. Die Mutter und das Kind sind unschuldig, müssen aber die Folgen des Verbrechens tragen. In den USA hat man in den letzten Jahren verstärkt die Adoption ins Spiel gebracht. Die Frauen, die diese Option nicht selten wählen, so sagen sie es selbst, möchten dem Akt der Gewalt einen Akt der Liebe und des Lebens entgegensetzen. Manche ziehen ihre Kinder selbst groß, auch wenn sie sich zunächst für eine Adoption entschieden hatten.

 

Das Übel an der Wurzel packen

Tatsache ist weiterhin, dass durch die Abtreibungserlaubnis nach Vergewaltigung und bei Inzest gerade auch für junge Mädchen (wie seit kurzem in Chile) gerne der systematische Missbrauch dieser Kinder vertuscht wird. Das Übel an der Wurzel zu packen hieße also nicht, den Mädchen erst den Missbrauch und dann die Abtreibung zuzumuten, sondern Missbrauch, Vergewaltigung und die dem zugrundeliegende Verachtung von Frauen konsequent zu bekämpfen. Insofern wäre das Alabama-Gesetz ein Fortschritt, wenn entsprechende Maßnahmen vorgesehen wären. Und noch etwas gilt es zu bedenken: Wo Abtreibung legal ist, sinkt die Hilfsbereitschaft der Umgebung, der Gesellschaft und des Staates für Frauen im Schwangerschaftskonflikt. Wo sie nicht legal ist, sind Staat, Gesellschaft und Umgebung verpflichtet, den Frauen zu helfen. Auch das wäre im Sinne der Menschenwürde für Frauen und Kinder ein Fortschritt.

Im US-Bundesstaat Alabama sind Abtreibungen künftig auch bei Fällen von Vergewaltigung und Inzest verboten. Die Frauen bleiben straffrei, Ärzten droht bis zu 99 Jahre Gefängnis. Dazu eine Einordnung von der Vorsitzenden des Bundesverbandes Lebensrecht, Alexandra Maria Linder (Weuspert/Sauerland).


Aktuelle Meldung aus idea-spektrum


Spahn lässt seelische Folgen der Abtreibung untersuchen

Berlin (idea) – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erhält für eine Studie zu den seelischen Folgen von Abtreibungen fünf Millionen Euro extra aus dem Bundeshaushalt. Darauf habe sich die Regierung geeinigt, berichtet „Bild am Sonntag“. Laut der Kabinettsvorlage gebe es für die Jahre 2020 bis 2023 jeweils 1,25 Millionen Euro. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hatte am 3. Februar in der Sendung „Anne Will“ gesagt: „Ich halte von dieser Studie nichts.“ Es sei oft genug festgestellt worden, dass psychische Probleme nicht von Abtreibungen allein, sondern von der Stigmatisierung der Frau kämen. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Florian Post übte gegenüber der Zeitung scharfe Kritik an dem Vorhaben: „Ein Skandal, für solchen Unsinn Millionen auszugeben.“ Nach Angaben von Experten leiden viele Frauen nach einer Abtreibung unter psychosomatischen Störungen. Die Symptome reichten von Antriebs-, Schlaf- und Konzentrationsstörungen, starken Stimmungsschwankungen, einem verminderten Selbstwertgefühl, Panikattacken bis hin zu Selbstmordgedanken, sagte die Ärztin und Psychotherapeutin Angelika Pokropp-Hippen (Münster), 2018 gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Bei manchen Betroffenen träten die Symptome erst Jahre später auf, wenn sie wieder schwanger werden. Frauen würden teilweise jahrelang erfolglos psychotherapeutisch behandelt, weil in der Therapie gar nicht über die Abtreibung als Ursache der Erkrankung gesprochen werde. Viele Ärzte kennten die Folgeerkrankung „Post Abortion Syndrome“ nicht oder nähmen es nicht ernst.


NEIN zum lebensfeindlichen 219a-Kompromiss – JA zum Leben

Noch im Dezember 2018 hatte die deutsche Bundesregierung vollmundig verkündet, das Werbeverbot für Abtreibung (§ 219a Strafgesetzbuch) bliebe bestehen. Der „Kompromissvorschlag“ zur Neuregelung von § 219a Strafgesetzbuch sieht nun jedoch vor, dass Abtreibungsärzte sehr wohl auf ihr blutiges Geschäft aufmerksam machen dürfen. Als wäre das noch nicht genug, soll auch noch die frühabtreibende „Antibabypille“ bis zum 22. Lebensjahr kostenlos – sprich auf Kosten der Krankenkassen-Beitragszahler – verteilt werden. ...

Der jetzt verkündete Entwurf zur Neuregelung von § 219a Strafgesetzbuch ist Ausdruck einer tiefen Missachtung des menschlichen Lebens und einer Kultur des Todes. ... Protestieren wir deshalb mit anbei stehender Petition an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) entschieden gegen dieses lebensfeindliche Vorhaben und setzen wir damit ein starkes Zeichen für das Lebensrecht der ungeborenen Kinder!

Bitte verleihen auch Sie diesen Kindern Ihre Stimme, indem Sie die Petition unterzeichnen.

Herzlichen Dank im Namen der Ungeborenen!

Zum Unterzeichnen den nachstehenden Button anklicken und Name eintragen.


Wendepunkt § 219a: Fürs Leben, nicht fürs Töten werben!



Kritik von CDL

SPD im Ostallgäu zeichnet zwei Abtreibungsärzte aus

Füssen (idea) – Die Abtreibungsärzte Kristina Hänel (Gießen) und Friedrich Stapf (München) erhalten eine Auszeichnung der SPD. Ihr Unterbezirk Ostallgäu und die dortige Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) verleihen den beiden Medizinern anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März in Füssen die „Rote ASF-Rose“. Mit der Skulptur werden Personen oder Gruppen geehrt, die sich in besonderer Weise um die Gleichstellung verdient gemacht haben. Zur Begründung heißt es, Hänel und Stapf hätten dazu beigetragen, „dass Frauen in Deutschland, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, nach einer persönlichen Beratung diesen Eingriff in der Obhut qualifizierter ÄrztInnen durchführen lassen können, nicht nur stationär, sondern auch ambulant“. Hänel wurde wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen in zwei Instanzen zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro Strafe verurteilt. Gegen die Verurteilung durch das Landgericht Gießen hat sie Revision eingelegt. Der Fall kommt jetzt vor das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Stapf betreibt in München eine Abtreibungspraxis. Dort nimmt er nach Angaben von christlichen Lebensrechtlern pro Werktag bis zu 20 Kindstötungen im Mutterleib vor.

 

CDL: Abtreibung ist die schlimmste Form von Diskriminierung

Scharfe Kritik an der Ehrung üben die „Christdemokraten für das Leben“ (CDL) in Bayern. Die Preisverleihung sei kein Festakt, „sondern die Beerdigung von Menschlichkeit, Gleichberechtigung und Gleichstellung“, erklärte die CDL-Landesvorsitzende Christiane Lambrecht (Murnau). Abtreibung sei „die schlimmste Form von Diskriminierung“, nämlich die Tötung eines unschuldigen Menschen. Abtreibungsärzte zu feiern und mit einem Preis auszuzeichnen sei eine „erschreckende Botschaft“. Abtreibungslobbyisten wollten „unter dem Deckmantel der Selbstbestimmung der Frau und altruistischer Hilfe kaltblütig“ das gesetzlich verankerte Lebensrecht ungeborener Kinder aushöhlen. Dagegen setze die CDL ein klares „Stopp!“. Lambrecht: „Wir brauchen dringend einen gesellschaftlichen Wandel, der ungeplante Kinder nicht als Katastrophe für Mütter und Väter betrachtet, sondern als Zukunft und Lebensbereicherung.“


Lebensrechtler starten Internetseite gegen Werbung für Abtreibung

Die Bündnis90/Die Grünen nahestehende Heinrich-Böll-Stiftung hat drei Abtreibungsärztinnen, die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel und die Gynäkologinnen Natascha Nicklaus und Nora Szász, als Preisträgerinnen ausgezeichnet. Und das, obwohl sie angeklagt bzw. bereits verurteilt sind, mit unerlaubter Werbung für Abtreibung gegen den § 219a StGB zu verstoßen. Maßgebend für die Preisverleihung sei auch ihr Zivilcourage gegen selbst ernannte Lebensschützer.

 

Die Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht, Alexandra Maria Linder, erklärte gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea: „Illegal beworbene, bezahlte Tötungshandlungen sind unter keinen Umständen irgendeines Preises würdig.“

Es muss in einem demokratischen Rechtsstaat doch aufschrecken, wenn Straftäter Auszeichnungen und Geldpreise für ihr widerrechtliches Tun verliehen bekommen. Aber alles scheint möglich, solange es politisch korrekt ist und dem Mainstream entspricht.

Wenn hingegen Menschen sich ehrenamtlich dafür einsetzen, dass auch ungeborene Kinder ein Lebensrecht haben und ihnen und ihren Eltern geholfen wird, dann werden sie als "selbst ernannte Lebensschützer" verunglimpft. Sie sind aber die tatsächlichen Lebensschützer, weil sie gemäß des Gebotes Gottes und des Urteiles des Bundesverfassungsgerichtes handeln.

Ende des Jahres 2019 werden nach offizieller Statistik wieder allein in Deutschland über 100.000 Kinder im Mutterleib getötet worden sein. Hinzu kommt noch einmal ungefähr die gleiche Zahl an ungemeldeten Abtreibungen.

Mit den neuen Bluttests, die die Krankenkassen für Schwangere künftig bezahlen sollen, wird die Zahl weiter steigen. Hartmut Steeb (Deutsche Evangelische Allianz) spricht von einer "Rasterfahndung", um mögliche Behinderungen aufzuspüren.

Weitere Informationen und Hilfen unter www.bundesverband-lebensrecht.de
und www.keine-werbung-fuer-abtreibung.de

 


"Die Retterin", Artikel über Kristina Hänel

Thema Abtreibung: Offener Brief von Pfarrer Burkhard Hotz zu:

chrismon 08.2018, S. 44ff


Der Ton gegen Lebensrechtsgruppen wir zunehmend rauher

Zwei Petitionen unterstützen ...

In der Zeitschrift „chrismon“, von der EKD jährlich mit Millionenbeträgen finanziert, wird die gerichtlich verurteilte Abtreibungsärztin Kristina Hänel als „Retterin“ bezeichnet und ihr eine große Plattform gegeben.

 

In der politischen Auseinandersetzung um die Abschaffung des § 219a wird der Ton gegen Personen und Gruppen, die sich für den Schutz und das Leben ungeborener Kinder einsetzen, zunehmend rauher. Bei vielen regionalen Demonstrationen für das Lebensrecht und vor allem beim jährlichen „Marsch für das Leben“ in Berlin müssen die Teilnehmer Störungen, Blockaden, Verhetzungen und Verleumdungen erdulden. Schlimmeres wird nur durch ein großes Polizeiaufgebot verhindert.

 

Mit Ihrer Zustimmung können Sie zwei Petitionen unterstützen.

Chrismon-Hetze gegen Lebensschützer stoppen!

Stoppen Sie den Terror und die Hetze gegen die Lebensrechtler!

Vielen Dank!