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2 neue Bücher von Peter Hahne erschienen



Israel besser kennenlernen ...

Kurzreise nach Israel und Frühjahrstagung Bibelbund


Widerspruch zu ZDF-Sendung „Glaube, Macht, Ideologie - Das gefährliche Netz der Abtreibungsgegner“ vom 19.02.2024

Zuschauermeldung von Pfarrer Ulrich Hauck an das ZDF

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezüglich Ihrer Sendung „Glaube, Macht, Ideologie - Das gefährliche Netz der Abtreibungsgegner“ vom 19.02.2024 muss ich Ihnen mitteilen, dass ich darüber sehr verärgert und traurig bin.

Warum? Weil ich viele Christen und christliche Gemeinden kenne, die sich seit Jahrzehnten gegen Abtreibung und für den Lebensschutz einsetzen, gerade auch mit finanziellen Mitteln, damit Schwangeren geholfen wird.

Ich selbst war bereits an einigen Kundgebungen und Demonstrationen dabei, die waren allesamt nicht nur friedlich, sondern sehr liebevoll.

Das bestätigt auch immer wieder die Polizei, die im Großaufgebot die Demonstranten schützen muss vor Gebrüll, Bedrohung, Hass und Hetze der sogenannten Antifaschisten.

 

Dass unsere Gesellschaft nicht kinderfreundlich ist und auch in Medien Stimmung gemacht wird gegen das ungeborene Leben ist nichts Neues, aber dass Sie als öffentlich-rechtlicher Sender Falschaussagen machen, muss ich deutlich anmahnen.

Ihre sinngemäße Behauptung „Wann menschliches Leben beginnt ist nicht klar“ ist biologisch und verfassungsrechtlich falsch.

Mit der Verschmelzung von Samen- und Eizelle entsteht ein neuer Mensch. Dieses Ungeborene wird also nicht erst irgendwann zum Menschen, sondern ist es von Anfang an. Alle Anlagen sind vorhanden, es kommt nichts mehr hinzu, sondern es wächst und entwickelt sich.

 

Auf dieser Grundlage hat auch das Bundesverfassungsgericht 1993 entschieden: „Die Schutzpflicht beginnt jedenfalls mit der Einnistung des befruchteten Eis in der Gebärmutter (sogenannte Nidation), denn fortan handelt es sich um ein individuelles, genetisch einmaliges und nicht mehr teilbares Leben.“ Das Bundesverfassungsgericht hat damals offengelassen, ob der verfassungsrechtliche Schutz des menschlichen Lebens sogar bereits mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginnt, was aus der Argumentation des Gerichts aber wahrscheinlich ist.

„Das ungeborene Leben ist mithin bereits Träger von Grundrechten“, stellt das BfG fest, die Würde des Menschen ist unantastbar von Anfang an!

 

Weil jede Abtreibung menschliches Leben tötet, deshalb ist Abtreibung im Strafgesetzbuch § 218 geregelt. Allerdings hat der Gesetzgeber geregelt, dass unter bestimmten Bedingungen eine Abtreibung straflos bleibt.

Wir alle haben daher die Verantwortung alles zu tun, um Leben zu schützen, auch das Ungeborene im Mutterleib.

Abtreibung ist das größte Unrecht in unserem Staat. Es schreit zum Himmel, dass jährlich über 100.000 Kinder im Mutterleib getötet werden. Das sind seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland hochgerechnet 7,8 Millionen (!!!) Kinder, da ist die Dunkelziffer noch nicht erfasst.

Genau diese Kinder und deren Kinder fehlen uns für ein gesundes Bevölkerungswachstum. Indem wir den eigenen Nachwuchs töten, machen wir uns nicht nur vor Gott schuldig, sondern ruinieren auch unser Wohlergehen.

 

Und die Bezeichnung, dass Abtreibung „Mord“ ist, ist keine Erfindung heutiger Lebensschützer, sondern dies hat einer der größten Theologen Dietrich Bonhoeffer bereits klargestellt.

Er schreibt in seiner Ethik, 8. Auflage, München 1975, Seite 187:

“Die Tötung der Frucht im Mutterleib ist Verletzung des dem werdenden Leben von Gott verliehenen Lebensrechtes. Die Erörterung der Frage, ob es sich hier schon um einen Menschen handele oder nicht, verwirrt nur die einfachen Tatsache, daß Gott hier jedenfalls einen Menschen schaffen wollte und daß diesem werdenden Menschen vorsätzlich das Leben genommen worden ist. Das aber ist nichts anderes als Mord.
Daß die Motive, die zu einer derartigen Tat führen, sehr verschieden sind, ja daß dort, wo es sich um eine Tat der Verzweiflung in höchster menschlicher oder wirtschaftlicher Verlassenheit und Not handelt, die Schuld oft mehr auf die Gemeinschaft als auf den einzelnen fällt, daß schließlich gerade in diesem Punkt Geld sehr viel Leichtfertigkeit zu vertuschen vermag, während gerade bei den Armen auch die schwer abgerungene Tat leichter ans Licht kommt, dies alles berührt unzweifelhaft das persönliche und seelsorgerische Verhalten gegenüber den Betroffenen ganz entscheidend, es vermag aber an dem Tatbestand des Mordes nichts zu ändern.”

 

Ich bitte Sie daher, ja fordere Sie dazu auf, zumindest die Fakten zu Ihrer Sendung entsprechend zu ändern und auf den Hinweisen deutlich zu machen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Hauck

 


Jede Stimme zählt!

Die RHEINPFALZ druckt Leserbrief für den Lebensschutz nicht ab


Donnerstag 23. November 2023 von ADF International

Räsänen einstimmig freigesprochen - Meinungsfreiheit bestätigt

ADF International

Erfolg für die Meinungsfreiheit: Päivi Räsänen und Bischof Juhana Pohjola sind unschuldig – das bestätigte das Berufungsgericht in Helsinki einstimmig. Die beiden mussten sich im August bereits in der zweiten Instanz für christliche Aussagen wegen angeblicher „Hassrede“ vor Gericht verantworten. Das Urteil bestätigt den einstimmigen Freispruch des Bezirksgerichts im März 2022. Das Gericht stellte fest, dass es “auf der Grundlage der in der Hauptverhandlung vorgelegten Beweise keinen Grund hat, den Fall in irgendeiner Hinsicht anders zu beurteilen als das Bezirksgericht. Es gibt daher keinen Grund, das Urteils des Bezirksgerichts zu ändern.“
Einstimmiges Urteil, Staatsanwaltschaft muss Kosten tragen

Das Gericht weist in seiner einstimmigen Entscheidung alle Anklagepunkte gegen Räsänen und Bischof Pohjola zurück. Die Richter weisen die Argumentation der Staatsanwaltschaft vollständig zurück und bestätigen das Urteil des Bezirksgerichts. Die Staatsanwaltschaft kann innerhalb der nächsten zwei Monate Berufung beim Obersten Gerichtshof einlegen.

Räsänen, Finnlands ehemalige Innenministerin, wurde 2021 wegen „Agitation gegen eine Minderheit“ im Rahmen eines Abschnitts des finnischen Strafgesetzbuchs mit der Überschrift “Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit” angeklagt. Sie hatte 2019 in einem Tweet sowie im selben Jahr in einer Rundfunkdebatte und 2004 einer kirchlichen Broschüre ihre Glaubensüberzeugungen zu Ehe und Sexualethik mitgeteilt. Bischof Pohjola war wegen der Veröffentlichung von Räsänens Broschüre aus dem Jahr 2004 angeklagt. Der Fall sorgte für weltweite Aufmerksamkeit. Menschenrechtsexperten brachten ihre Besorgnis über die Bedrohung der Meinungsfreiheit zum Ausdruck.

Räsänen: „Ich bin sehr erleichtert“

“Ich bin sehr erleichtert. Das Gericht hat das Bezirksgericht bestätigt. Das Urteil erkennt die Bedeutung der Meinungsfreiheit für uns alle“, sagte Päivi Räsänen nach ihrem Erfolg vor Gericht.

„Es ist kein Verbrechen, einen Bibelvers zu twittern oder sich an einer öffentlichen Debatte mit einer christlichen Perspektive zu beteiligen. Die Versuche, mich wegen meinen Überzeugungen strafrechtlich zu verfolgen, haben mir fünf sehr schwierige Jahre beschert. Ich hoffe, dass das Ergebnis als wichtiger Präzedenzfall für den Schutz der freien Meinungsäußerung gelten wird. Hoffentlich bleibt anderen unschuldigen Menschen diese Tortur erspart bleibt, nur weil sie ihre Überzeugungen geäußert haben“, fügte Räsänen, ehemalige finnische Innenministerin und Großmutter von elf Kindern, hinzu.

Interpretation der Bibel „kriminell“

Im Aufsehenerregenden Prozess griff die Staatsanwältin zentrale christliche Inhalte an. Außerdem verhörte sie Räsänen und den Bischof zu theologischen Fragestellungen und ihrem persönlichen Glauben. In ihrem eröffnenden Statement meinte die finnische Staatsanwältin Anu Mantila, dass „man die Bibel zitieren kann, aber Räsänens Interpretation und Meinung dazu kriminell“ seien.

Im Kreuzverhör fragte die Staatsanwaltschaft mehrmals, ob Räsänen ihre Aussagen im Büchlein aus dem Jahr 2004 mit dem Titel „Als Mann und Frau schuf er sie“ widerrufen würde.

„Im Kern des Verhörs stand die Frage: Würde sie ihren Glauben widerrufen? Die Antwort war nein – sie wollte ihren Glauben nicht verleugnen. Das Kreuzverhör erinnerte stark an eine Untersuchung wegen Häresie; sie hatte offenbar gegen die neuen Dogmen des Zeitgeistes verstoßen,“ meinte Coleman, Autor des Buches „Zensiert: Wie europäische „Hassrede“ – Gesetze die Meinungsfreiheit bedrohen“. Coleman war Teil des rechtlichen Verteidigungsteams.

Hintergrund und Motivation von Räsänens Aussagen waren für die Staatsanwältin irrelevant: „Der Punkt ist nicht, ob es wahr ist oder nicht, sondern, dass es beleidigend ist.“ Räsänen hätte wissen müssen, – so die Staatsanwältin – dass ihre Worte gegenüber gewissen Menschen beleidigend sein könnten. Deswegen hätte sie von den Aussagen absehen müssen. Das Gericht stellte jedoch klar, dass die behauptete Aufwiegelung nur strafbar sei, wenn sie vorsätzlich begangen worden wäre.

Meinungsfreiheit verteidigt

Räsänens Verteidigung wurde von ADF International koordiniert. Das rechtliche Verteidigungsteam betonte den starken Schutz für die Meinungsfreiheit in den internationalen Menschenrechten. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor die Verwendung des Wortes „Sünde“ als beleidigend und damit rechtswidrig bezeichnet. Doch Räsänen hatte nur aus der Bibel zitiert – somit wäre ein Schuldspruch eine direkte Verurteilung von biblischen Inhalten.

Der Gerichtshof bestätigte das Urteil des Bezirksgerichts: Es muss „einen zwingenden Grund für die Beeinträchtigung und Einschränkung der Meinungsfreiheit geben.“ Schon das Bezirksgericht war zu dem Schluss gekommen, dass es keine solche Rechtfertigung gibt. „Es ist nicht Sache des Bezirksgerichts über biblische Konzepte zu urteilen,“ sagte das Bezirksgericht damals.

„Wir feiern diesen Erfolg für die Meinungsfreiheit. Nach vier langen Jahren mit polizeilichen Ermittlungen, strafrechtlichen Anklagen und Gerichtsverhandlungen liegen hinter Päivi. Wir begrüßen das Urteil des Berufungsgerichts. Doch unser Ziel ist es, dass solche absurden Fälle nicht mehr vor Gericht gebracht werden. In einer freien und demokratischen Gesellschaft sollte es allen erlaubt sein, ihre Überzeugungen ohne Angst vor Zensur zu äußern. Die Kriminalisierung von Äußerungen durch sogenannte „Hassrede“-Gesetze verhindert öffentliche Debatten und stellt eine ernste Bedrohung für unsere Demokratien dar. Ich bin sehr erleichtert, dass Gerichte die Rechtsstaatlichkeit wahren. Staatliche Behörden überschreiten klar ihre Kompetenz, wenn sie Äußerungen, die ihnen missfallen, zensieren und bestrafen,“ so Coleman weiter.

Pressekonferenz heute um 15:30 MEZ

ADF International hält heute am 14. November um 15:30 MEZ eine online Pressekonferenz ab. Dr. Päivi Räsänen, Bischof Juhana Pohjola und Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International, stehen nach ihren Statements für Fragen zur Verfügung. Bitte registrieren Sie sich hier, um auf den Link zuzugreifen.

Vor dem Prozess im August formierte sich internationale Unterstützung für Päivi Räsänen. 16 US-Kongressabgeordnete verfassten einen Brief an Rashad Hussein, den US-Sonderbeauftragten für internationale Religionsfreiheit. In Budapest versammelten sich über 500 Menschen vor der finnischen Botschaft, um gegen die Anklage zu protestieren. Weltweit solidarisierten sich religiöse Gruppen mit Räsänen wie beispielsweise der Internationale Lutherische Rat.

Weitere Informationen zu dem Fall und Unterstützungsmöglichkeiten für Päivi Räsänen finden Sie unter https://adfinternational.org/de/meinungsfreiheit-vor-gericht/

Quelle: www.adfinternational.org (14.11.2023)

 


NbC-Profilkonferenz 2023 im Erlebt-Forum Landau

Warum für Christen Politik nicht gleichgültig ist

In der Nacht zum Sonntag haben Randalierer einen Farbanschlag auf das Veranstaltungsgebäude gemacht.

Wir sind solidarisch zu Erlebt-Gemeinde und beten um Bewahrung, Weisheit und Treue.

Die beiden Presseberichte mit freundlicher Genehmigung von IDEA.


Grundsatzreferat von Pfarrer Dr. Stefan Felber

Man soll bei den Menschen bleiben, aber Gott mehr gehorchen als den Menschen


Vortrag von Prof. Volker Kauder

Christ in der Politik


Predigt von Pfarrer Dr. Stefan Felber

Daniel 6 - Das Gesetz der Meder und Perser


Eindrücke von der Profilkonferenz 2023


Predigt von Peter Hahne zu Matthäus 5, 1-12 und Offenbarung 21, 3-5a

Wie wir mit dem Leid fertig werden


Zwei Informationen des mit uns verbundenen Netzwerkes Bibel und Bekenntnis

Buchempfehlung und Prozess Päivi Räsänen

Der Vorsitzende des Netzwerkes Bibel und Bekenntnis, Pfarrer Ulrich Parzany, hat in seinem aktuellen Rundbrief zwei wichtige Informationen weitergegeben:

 

·         Dr. Rolf Sons hat das sehr wichtige neue Buch „Weil ich es will“  besprochen, er schreibt: „Herausgeber Markus Hoffmann und auch der Fontis Verlag setzen mit diesem Buch ein Ausrufezeichen. Mitten in unseren gesellschaftlichen und kirchlichen Debatten um LGBTQ+ meldet sich hier eine alternative Stimme zu Wort. Diese Stimme sollte von allen, die sich als Betroffene, als Seelsorger oder auch als Kritiker, ernsthaft mit dem Thema befassen, gehört, ernstgenommen und nicht mit lautem Getöse überschrien werden.“  https://www.bibelundbekenntnis.de/ethik/weil-ich-es-will/

 

 ·         Der Prozess gegen die ehemalige finnische Innenministerin Päivi Räsänen verdient unsere Beachtung:   https://www.bibelundbekenntnis.de/aktuelles/ulrich-parzany-was-ist-jetzt-wichtig/


Birgit Kelle zum Selbstbestimmungsgesetz

Bleiben wir standhaft

- Der größte Angriff auf die Wahrheit.

- Wir werden euch unter die Lüge beugen.

- Wer zusieht, macht sich mitschuldig.

- Bleiben Sie standhaft!

Mit freundlichen Genehmigung "Junge Freiheit - Wochenzeitung für Debatte"


NbC-Leserbrief zu RHEINPFALZ-Artikel vom 23.08.2023:

"Südstern: Bibel gibt Ausgrenzung nicht her"

Die Stellungnahme des "Südstern" kann nachgelesen werden unter https://suedstern-ev.de/

Daraufhin haben wir nachfolgenden Leserbrief an die RHEINPFALZ gesendet, den diese aus presserechtlichen Gründen nicht als Leserbrief abdrucken wollte, sondern als einen bearbeiteten Bericht veröffentlicht hat.

NbC-Leserbrief im Original

Es ist erfreulich, dass das Haus Südstern „Sexpartys, lose Affären, Pornoindustrie und Prostitution nicht vereinbar mit der biblischen Ethik“ bezeichnet. Leider verlassen sie aber beim Thema Homosexualität die biblische Grundlage. Ihr Fokus liege „von Beginn an auf dem Menschen und seiner aktuellen Lebenssituation“, wie es Jesus vorgelebt habe. Das ist für sich genommen nicht falsch, wird in seiner Verkürzung aber verkehrt, da es die eigentliche Zielrichtung Jesu verschweigt. Die erste Predigt von Jesus lautet: „Die Zeit ist erfüllt und das Reich Gottes ist herbeigekommen. Tut Buße und glaubt an das Evangelium!“ (Mk 1,15) Und Paulus macht deutlich, dass ausgelebte Homosexualität, wie andere Dinge auch, vom Reich Gottes ausschließen (Röm 1, 1Kor 6).

Es ist also falsch, wenn das Haus Südstern behauptet, dass der biblische Kanon zum Thema Homosexualität den Makel der Undeutlichkeit hätte. Das Gesamtzeugnis der Schrift dazu ist vielmehr glasklar und in sich selbst übereinstimmend. Angefangen im Alten Testament bei der Erschaffung des Menschen als Mann und Frau und ihrer gegenseitigen Zuordnung. So auch Jesus selbst, der zwar das Stichwort „Homosexualität“ nicht erwähnt und auch nicht musste, da dies im mosaischen Gesetz verboten war und im damaligen jüdischen Umfeld keinen Streitpunkt darstellte. In einem Streitgespräch mit den Pharisäern macht Jesus aber deutlich, dass er mit seiner Lehre ganz auf der Schöpfungsordnung Gottes beruht (1Mo 2; Mt 19,3ff). Es ist daher theologisch unredlich, das Alte Testament gegen das Neue Testament oder Jesus gegen Paulus ausspielen zu wollen.

Auch eine weitere Behauptung des Südstern ist falsch, nämlich, dass in der Bibel das Thema Homosexualität nur in Bezug auf ein „ungutes Machtgefälle“ oder in Bezug auf „Männer, die mit Frauen verheiratet sind und ihnen somit untreu werden“ behandelt würde, aber nicht in „Bezug zu monogamen Liebesbeziehungen“. Diese seit vielen Jahren zu hörende Argumentation ist historisch falsch und hält einer wissenschaftlichen Untersuchung nicht stand. Prof. Dr. Armin Baum legt anhand antiker Schriften dar, dass dem Apostel Paulus sehr wohl bekannt war, dass es in der griechisch-römischen Welt treue, homosexuelle Beziehungen gab. Er sah aber auch diese im Widerspruch zur Schöpfung Gottes. Als Fazit formuliert Baum: „Das häufig zu hörende Argument, die Aussagen des Neuen Testaments zu Homosexualität seien heute nicht mehr anwendbar, da der Antike bzw. dem Paulus das Wissen über sexuelle Orientierungen fehlte, ist historisch nicht haltbar.“ (Armin Baum, Sexuelle Orientierung in der Antike und im Neuen Testament, Youtube-Kanal offen.bar)

Es ist ja die Errungenschaft biblisch-reformatorischer Theologie, dass gerade nicht „die Lesart des Übersetzers oder die eigene Lesart“ für die Kirche Jesu Christi maßgebend sind, sondern allein die Heilige Schrift. Statt daran festzuhalten und Solidarität innerhalb der Allianz zu üben, unterstützt das Haus Südstern den Oberbürgermeister Geißler mit seiner Diskriminierung und Ausgrenzung von christlichen Gemeinden in Landau. Und dass Armin Schowalter nicht benennen will, welche Gruppen in der Stadt ihm darüber hinaus ein Dorn im Auge sind, zeugt nicht von einem transparenten und offenen Diskurs und Dialog, an dem ihm angeblich so viel liegt.

Da der Südstern auch nach eigener Aussage die gemeinsame Grundlage der EAD nicht mehr teilt, bleibt der Evangelischen Allianz Landau nur die Trennung vom Südstern, um selbst glaubwürdig und schriftgemäß bleiben zu können.

Netzwerk bekennender Christen – Pfalz

Gemeinschaftspastor Friedrich Dittmer, Markus Herter, Pfarrer Ulrich Hauck, Prof. Dr. Helmut Meder,
Pfarrer Traugott Oerther, Viktor Riemer, Gemeinschaftspastor Rainer Wagner


Zur Auseinandersetzung zwischen OB Dominik Geißler und der er-lebt-Gemeinde Landau

Kommentar der Evang. Nachrichtenagentur idea


Zur Auseinandersetzung zwischen OB Dominik Geißler und der er-lebt-Gemeinde Landau

Ist das guter und fairer Journalimus?

Die sieben Mitglieder des NbC-Vertrauensrates hatten am 17. Juli 2023 einen Leserbrief an die RHEINPFALZ geschickt, der nicht veröffentlicht wurde. Stattdessen hat die RHEINPFALZ daraus einen Bericht gemacht, dazu einen Kommentar geschrieben. Beides dürfen wir aus rechtlichen Gründen hier nicht veröffentlichen. Auf diesen Bericht und den Kommentar reagieren wir, indem wir selbst diesen Leserbrief hier veröffentlichen, ebenso eine Gegendarstellung, die wir auch an die RHEINPFALZ gesendet haben.


Vortrag von Pfarrer Dr. Stefan Felber auf dem Gemeindetag der "Christlichen Vereinigung Südpfalz"

Das Alte im Neuem - warum das AT unverzichtbar ist


Dr. med. Matthias Klaus am 10. Juni 2023 beim Mitglieder- und Freundestreffen des Gemeindehilfsbundes in der Glaubenshalle des Geistlichen Rüstzentrums Krelingen

Mehr als zwei Geschlechter?


Oberbürgermeister greift christliche Gemeinden an

Kulturkampf? Ausgrenzung? Wohin soll das führen?

Zur Zeit greift der Oberbürgermeister der Stadt Landau die Evangelische Allianz scharf an. In der Tageszeitung "Rheinpfalz" erschien am 12.05.2023 dazu ein Artikel mit der Überschrift "Stadt geht auf Konfrontation".

Der OB Dominik Geißler, Sohn des verstorbenen Dr. Heiner Geißler, will jegliche Kooperation, auch die Anmietung und Vermietung von Räumlichkeiten, aufkündigen. Er begründet dies mit den Positionen der Evangelischen Allianz zu den Themen Homosexualität, sexuelle Identität und Konversionstherapien. Wie zu vernehmen war, hat er dies getan, ohne zuvor mit den Betroffenen vorher zu reden. Er setzt sich damit auch deutlich ab von der guten Zusammenarbeit früherer Bürgermeister mit der Evangelischen Allianz.

Zu der Evangelischen Allianz Landau, deren Vorsitzender der Dekan i.R. Bruno Heinz ist, gehören laut Rheinpfalz-Artikel "die Evangelische Lutherische Kirche, die Freie Christengemeinde Landau, der ICF Südpfalz, die Gemeinde Gottes, die Protestantische Kirchengemeinde Queichheim, die Lebensmission Haiti, das Internationale Hilfswerk für Sinti und Roma, Lobenswert, Südstern und die Studentenmission Landau." Zum Teil sind diese (noch?) in Kapellen bzw. Räumlichkeiten der Stadt beheimatet.

 

Zu diesem ungeheuerlichen Vorgang wäre viel zu sagen, das Hauptproblem liegt aber wohl in der Übergriffigkeit von OB Geißler, den Gemeinden vorzuschreiben, was sie zu glauben und zu verkündigen haben.

Soll etwa ein Landesfürstentum 2.0 mit „Cuius regio, eius religiowieder aufgerichtet werden, wonach der Herrscher vorgibt, was die Untertanen zu glauben haben?

Diskriminiert hier nicht der OB christliche Gemeinden?

Und warum die Ungleichbehandlung, von einer Kooperationsaufkündigung mit muslimischen Organisationen, die eine klare Position zu Homosexualität haben, ist nichts zu lesen?

Im Grundgesetz § 4, Abs. 1 und 2 heißt es: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“

Betet und unterstützt alle, die zur Wahrheit des Wortes Gottes stehen. Betet, dass sie in dieser Anfechtung und Versuchung in der Kraft des Heiligen Geist standhaft bleiben und für treu befunden werden. Wir finden Trost und Leitung in den Worten des Apostels Petrus (2. Petrus 2, 9ff):

Der Herr weiß die Frommen aus der Versuchung zu erretten, die Ungerechten aber aufzubewahren für den Tag des Gerichts, um sie zu strafen, am meisten aber die, die nach dem Fleisch leben in unreiner Begierde und die Macht des Herrn verachten.

Frech und eigensinnig schrecken sie nicht davor zurück, himmlische Mächte zu lästern, wo doch nicht einmal die Engel, die größere Stärke und Macht haben, ein Urteil wegen Lästerung gegen sie vor den Herrn bringen.

 

Leserbrief von Bernd Dietsche zum RHEINPFALZ-Artikel "Stadt geht auf Konfrontation - Die Stadt Landau will die Zusammenarbeit mit der Evangelischen Allianz beenden."

So sieht also die „Kulturpolitik“ unseres neuen OB Dr. Geißler aus: Party- und Nachtleben in Landaus
Innenstadt vehement fördern und die evangelische Allianz abstrafen, die durchaus, wenn auch auf anderem
Gebiet, Beiträge zur christlichen Kultur in unserer Stadt leistet, weil sie, bzw. einige ihrer Gemeinden, dem
sehr beschränkten Glaubensverständnis unseres OB nicht entsprechen.
Mann und Frau muss ja nicht mit den beschuldigten Freikirchen in allem einer Meinung sein, aber ich
empfinde es als eine ungeheuerliche Arroganz und Anmaßung, wie sich Herr Geißler hier zum obersten
„Glaubenswächter“ aufspielt, und ich frage ganz nebenbei, in welcher Weise dieses Vorgehen
demokratisch legitimiert wurde. Vom Stadtrat? Von der CDU-Fraktion? Es wäre den anderen, in der
evangelischen Allianz (ACK) zusammengeschlossenen Gemeinschaften, wozu auch die evangelische
Landeskirche gehört, zu raten, nun ihrerseits die Zusammenarbeit mit der Stadt zu beenden. Oder ist diese
nur dann genehm, wenn die Protagonisten, regenbogen-farbene Fähnchen schwingend, mit den PolitAkteuren durch die Stadt marschieren? Die Frage bezüglichen sexuellen Verhaltens und sexueller
Orientierungen wird unter Christen durchaus kontrovers diskutiert. Und das ist gut so. Es steht einem
politischen „Obermeister“ aber in keiner Weise zu, hier „schiedsrichterlich“ zu urteilen und nach
Gutsherrenart finanzielle Sanktionen zu erteilen, falls es jemand wagt, anderer Meinung zu sein, wie der
Herr Mandatsträger. Ich bin kein Mitglied einer Freikirche, erwarte aber von „meiner“ evangelischen
Kirche, der ich angehöre, sich dagegen zu verwahren, von den politisch „Herrschenden“ vorgeschrieben zu
bekommen, wie die Bibel zu verstehen sei, und abweichendes Glaubensverständnis abzustrafen. Fehlen nur
noch aufgeklebte Plakate an den Türen freikirchlicher Gemeinden mit den warnenden Hinweisen:
„anständige Bürger machen keine Geschäfte mit diesen Leuten“. Oder, weitere Anregung für den verehrten
Herrn Geißler zur „Kulturpolitik“ Landaus: die Stadt könnte doch allen Firmen, Verbänden, Vereinen und
dergleichen mehr, die Fördermittel streichen und Aufträge entziehen, welche sich weigern, den
sprachlichen Gender-Wahnsinn und das LSBTIQ+Gedöns mitzumachen. (Vielleicht zur Überwachung
noch entsprechende Planstellen dafür einrichten ? George Orwells „1984“ sei dringend zur Lektüre
empfohlen !) Vielleicht wird Landau dann ja doch noch zu Herrn Geißlers heiß geliebtem Klein-Berlin.
Das ist dann alles nur noch eine Frage der Zeit. Wohlauf! 


"The Chosen" - ein anderer Jesus?

Jesus wie er wirklich ist

Die filmisch gut produzierte Serie über Jesus „The Chosen“ wird zur Zeit von vielen angeschaut.

Leider hat die Serie nicht nur theologische Schwächen, sondern da wird ein anderer Jesus gezeigt und verkündigt.

Vor dieser Serie muss gewarnt werden, weil dadurch die Beziehung zum wahren Jesus verstört wird.

Das alles muss nicht mehr überraschen, da die Sekte der Mormonen an dieser Serie beteiligt ist.

Pastor Wolfgang Nestvogel hat das in der Predigt „Jesus, wie er wirklich ist“ zu Philipper 2, 5-7 hervorragend herausgearbeitet, Video siehe unten.

Den Ausschnitt zu „The Chosen“ und weiteres Material findet Ihr unter https://www.wolfgang-nestvogel.de/

Macht diese Infos bekannt, es geht hierbei um die Unterscheidung der Geister, was auch Thema der beiden Kongresse des Gemeindehilfsbundes an den nächsten beiden Wochenenden ist.


Prof. Dr. Armin Baum, FTH Gießen

Sexuelle Orientierung in der Antike und im Neuen Testament

Das Konzept einer konstitutionellen sexuellen Orientierung ist uns in unserer modernen westlichen Gesellschaft seit Langem geläufig. In der aktuellen sexualethischen Diskussion taucht gelegentlich die Frage auf, ob man in der Welt des Neuen Testaments ein solches Konzept auch schon kannte. In einigen bibelwissenschaftlichen Veröffentlichungen werden spätestens seit den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts – oft nur nebenbei und ohne nähere Begründung – folgende Behauptungen aufgestellt: In der Antike hat man nicht gewusst, dass es sich bei Homosexualität um eine irreversible Prägung handelt. Darum konnte auch der Apostel Paulus nicht wissen, dass Homosexualität eine unverschuldete und unveränderbare Veranlagung ist. Weil Paulus alle Menschen für heterosexuell hielt, ist er Menschen mit einer homosexuellen Orientierung nicht gerecht geworden. Armin Baum begründet anhand der wichtigsten antiken Quellen zum Thema, warum er dieses Urteile über den antiken Kenntnisstand zur sexuellen Orientierung für unzutreffend hält.

Als "Netzwerk bekennender Christen" empfehlen wir diesen Vortrag sehr, auch wenn die Ausführungen am Ende zum konkreten Umgang in der Gemeinde zu kurz sind für eine abschließende Bewertung und deshalb wichtige Fragen offen bleiben.


Über den Einfluss des "pädokriminellen Netzwerkes" bis hin zur "Sexualität in Vielfalt"

Zwischenbericht zu neuer Studie deckt auf: Helmut Kentler war selbst pädosexueller Täter!

Wie idea berichtet, war Kentler "von 1962 bis 1965 pädagogischer Referent des Studienzentrums für evangelische Jugendarbeit im bayerischen Josefstal (Schliersee). Bis 1999 war er dort jährlich für drei Wochen an Familienfreizeiten beteiligt und wurde bis 2001 zu Symposien und Fachgesprächen eingeladen. Er war ferner regelmäßig Mitwirkender auf Deutschen Evangelischen Kirchentagen, etwa 1989 in Berlin, 1987 in Frankfurt am Main, 1985 in Düsseldorf und 1979 in Nürnberg. Er sprach und arbeitete auch an verschiedenen Evangelischen Akademien, darunter Bad Boll, Tutzing und Arnoldshain (heute: Evangelische Akademie Frankfurt). In Arnoldshain war er von 1960 bis 1962 Jugendbildungsreferent. 2021 baten der Landeskirchenrat und der Landessynodalausschuss der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) um Entschuldigung für ihren kritiklosen Umgang mit dem Sexualwissenschaftler."

 

Noch nicht wirklich aufgeklärt scheint der Einfluss Kentlers auf die kirchliche Jugendarbeit in den letzten Jahrzehnten, sowie der Einfluss seiner "Pädagogik" auf die heutige Erziehung von Kindern und Jugendlichen in Kitas und Schulen hat.

 

Über das pädokriminelle Netzwerk sagt der Zwischenbericht ausdrücklich „dass jenes Netzwerk, mit dem Helmut Kentler verwoben war, bis in die Gegenwart wirkt“. Zu dem Netzwerk gehören auch Wissenschaftler, die „die Schriften Helmut Kentlers weiterhin rezipiert haben bzw. rezipieren (…).“ Auch die Vertreter der „Sexualpädagogik der Vielfalt, die sich bis heute auf die „emanzipatorische Sexualpädagogik“ von Kentler stützen, müssen demnach dazu gezählt werden.



Das Verbot von Abtreibung dient ungeborenen Kindern und schützt auch Frauen

Druck von außen häufige Ursache für Schwangerschaftskonflikte

Heidelberg (IDEA) – Der meistgenannte Grund für Schwangerschaftskonflikte sind laut einer Studie Probleme in der Partnerschaft. ... Gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA erläuterte der Arzt Florian Dienerowitz, dass Frauen sehr vielen äußeren Einflussfaktoren ausgesetzt seien. „Das Narrativ einer selbstbestimmten Entscheidung der Frau erweist sich häufig bei näherem Hinsehen als eine wenig realistische Vorstellung.“

Den ganzen Artikel lesen bei IDEA

 



Neues Hahne-Buch auf Platz 1 der Spiegel-Besellerliste

350 begeisterte Zuhörer kamen am 22. Oktober ins Erlebt-Forum nach Landau

Bericht und Videos zur Profilkonferenz mit Peter Hahne


Links: das gut gefüllte Erlebt-Forum in Landau

Mitte: Peter Hahne mit dem Vertrauensrat Traugott Oerther, Markus Herter, Viktor Riemer, Prof. Helmut Meder,
Ulrich Hauck, es fehlten Friedrich Dittmer und Rainer Wagner

Rechts: Peter Hahne beim Vortrag


Neues Buch von Dr. Stefan Felber

Kein König außer dem Kaiser?

Warum Kirche und Staat durch Zivilreligion ihr Wesen verfehlen

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ISBN: 978-3-946083-60-3
Preis: € 14,80

 

Nähere Infos und Bestellungmöglichkeit HIER

 

 


Stimmen zum Buch:

Manche Vorgänge sind hochwirksam, aber wenig bekannt und selten benannt. Dazu zählt auch „Zivilreligion“, wodurch Staat und Kirche vermischt werden. Dabei sieht eine breite Zeugenschaft aus Bibel, Luther, Barmen 1934 und die deutsche Verfassung eine klare Unterscheidung vor. Staat und Kirche sind unaustauschbar und unersetzlich, doch Zivilreligion verwischt die Grenzen mit fatalen Folgen. Es ist Felber sehr zu danken, wie er in diese Problematik einführt. Sein Weg zur Klärung verdient breite Beachtung!

Karl Baral, Autor von „Zivilreligion oder Christusnachfolge?“ (Nürnberg 2019)

 

Wie konnten Kirchen nur Gottesdienstverbote hinnehmen? Selbstgewählte Bedeutungslosigkeit! Wer dieses Buch gelesen hat, blickt tiefer und versteht, warum der Staat die Christen braucht, ihnen aber Freiheit lassen muß. Felber geht in den Spuren des großen Staatsethikers und Mitbegründers der Bekenntnisbewegung, Prof. Walter Künneth („Politik zwischen Dämon und Gott“, „Der Christ als Staatsbürger“). Schon das lohnt die Lektüre!

Peter Hahne, ZDF-Journalist und Bestseller-Autor („Seid ihr noch ganz bei Trost?“ u.a.)

 

Ich freue mich sehr über dieses Buch. Felber sorgt für wichtige Klärungen. Die Durchdringung der Gesellschaft mit den Zehn Geboten und christlichen Werten bleibt eine unverzichtbare Aufgabe der Kirche. Aber die Manipulation der Gebote und Werte durch den Staat würde zum Ende der Freiheit führen.

Hansjürg Stückelberger, Gründer von CSI und von Stiftung Zukunft CH,  Autor von „Europas Aufstieg und Verrat“ sowie  „Demokratie, Freiheit und christliche Werte“

 

„Viele Staaten entfalten in unserer Zeit einen religiösen Charakter wie einen Gottesersatz oder Heilsbringer. Sogar Kirchen dienen sich solchen Staaten an. Stefan Felber hilft dem Leser, sich darüber im Lichte des Alten und des Neuen Testaments ein Urteil zu bilden. Hochaktuell!“

Prof. Dr. Dr. Daniel von Wachter, Philosoph und Theologe


Lebst Du wirklich? - Gemeindehilfsbund TV

Sieben evangelistische Vorträge von Pastor Olaf Latzel

In jeweils 20 Minuten sieben wichtige Fragen klären ...


... weitere aktuelle Informationen stehen unter AKTUELLES